Gemäß § 94 Abs. 7 Wassergesetz des Landes Sachsen- Anhalt wird am:
- 23.03.2016, 09:00 Uhr: Axien Siel bis Klöden Schöpfwerk ca. 10,0 km
- 30.03.2016, 09:00 Uhr: Klöden Schöpfwerk – Gorsdorf Straßenbrücke ca. 11,0 km
- 05.04.2016, 09:00 Uhr: Waltersdorf Brücke Schwarze Elster – Arnsnesta rechtsseitig, Arnsnesta – Löben linksseitig ca. 14,5 km
- 07.04.2016, 09:00 Uhr: Schweinitz Schwarze Elster Straßenbrücke – Löben linksseitig, Löben – Mönchenhöfe Rückstaudeich – Schweinitz Straßenbrücke rechtsseitig ca. 11,2 km
- 12.04.2016, 09:00 Uhr: Schweinitz Brücke Fließ – Rückstaudeich, Schweinitz Straßenbrücke Schwarze Elster – linksseitig – Kuhlache – Schulfestplatz rechtsseitig Stadtdeich Jessen –Elstercenter – Deichende Höhe Umspannwerk Jessen, Deich Molkereigraben – Deichende rechtsseitig ca. 10,5 km
- 14.04.2016, 09:00 Uhr: Jessen Straßenbrücke Tierpark – Mühle Mühlberg – Grabo – Gorsdorf linksseitig, Hemsendorfer Deich „Dreibaum“ rechtsseitig ca. 11,0 km
der Deichabschnitt der Stadt Jessen (Elster) geschaut.
Die Schaukommission hat gemäß § 95 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:
• Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren
• Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen
• eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist.
Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, auf eigene Gefahr und Kosten an der Gewässerschau teilzunehmen. Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Deichabschnitt wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadtverwaltung oder schriftlich an:
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Flussbereich Wittenberg
Sternstraße 59
06886 Wittenberg