Pressemitteilung:
Ausbildungsmarkt –
Ausbildungschancen nutzen und Ausbildungsverträge schließen
„Es ist höchste Zeit für Arbeitgeber die Ausbildungsverträge abzuschließen und die Jugendlichen bis zum Ausbildungsbeginn intensiv zu betreuen. Es wird allerdings auch höchste Zeit für Jungen und Mädchen ihre Ausbildungssuche zu verstärken, denn es sind nur noch vier Monate bis zum Ausbildungsbeginn“, appelliert Jary Hicksch, operative Geschäftsführerin der Arbeitsagentur Dessau-Roßlau-Wittenberg.
Anzahl der Bewerber um einen Ausbildungsplatz steigt
Im April haben sich 77 Jungen und Mädchen mehr bei der Arbeitsagentur Dessau-Roßlau-Wittenberg gemeldet, als im Vorjahr. Das entspricht einem Anstieg von fast 8 Prozent. Insgesamt suchen fast 1.100 Jugendliche zurzeit eine Lehrstelle. Demgegenüber stehen genau 1.873 Ausbildungsstellen zur Verfügung, das entspricht ein Anstieg zum Vorjahr von fast 18 Prozent.
„Das Ende des Schuljahres rückt immer näher. Mit Blick auf die Ausbildungssituation appelliere ich an Unternehmen, jungen Menschen hier vor Ort eine berufliche Perspektive zu geben. Jedes Jahr spüren wir die demografische Entwicklung mehr und sie wird durch Corona nicht aufgehalten. Gut ausgebildete Fachkräfte in unserer Region zu sichern unterstützt unsere Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit “, betont Hicksch.
Informationen für kurzarbeitende Unternehmen
Ausbildungsverträge können und sollen immer geschlossen werden. Dafür bedarf es keiner Meldung des kurzarbeitenden Betriebes oder einer Zustimmung durch die Agentur für Arbeit. Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ hat der Gesetzgeber sogar befristete Fördermöglichkeiten geschaffen, mit denen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen für beginnende Ausbildungen finanziell unterstützt werden.
Übernahme ausgelernter Azubis
Die Übernahme ehemaliger Auszubildender in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gehört zu den zwingenden Gründen für einen Personalaufbau, die trotz des Bezugs von Kurzarbeitergeld ohne gesonderte Begründung vorgenommen werden können. Unternehmen geben bei der monatlichen Abrechnung von Kurzarbeit ergänzend eine kurze Erklärung ab, dass sich die Gesamtzahl der Beschäftigten erhöht hat, weil Auszubildende übernommen wurden. Sofern die Abrechnungsunterlagen online übermittelt werden, kann dazu beispielsweise ein separates Dokument als „Sonstiges“ beigefügt werden. Das Gleiche gilt auch für Studienabgängerinnen und Schulabgänger.
Und noch ein Hinweis: Werden Auszubildende nach ihrer Ausbildung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übernommen, kann auch für sie Kurzarbeitergeld beantragt werden.
Für Fragen stehen die Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service zur Verfügung: Hotline unter: 0 800 4 5555 20.
Alle Informationen gebündelt unter: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/