2025

Absolvententreffen Gymnasium Jessen

Liebe Absolventen des Gymnasiums Jessen, liebe Kollegen, liebe ehemalige Kollegen,

das 30-jährige Bestehen des Schulgebäudes will gefeiert werden.

Dazu laden wir herzlich am:
Samstag, den 21. Juni 2025
auf das Schulgelände des Gymnasiums ein.
Einlass: 14:00 Uhr
Beginn: 16:00 Uhr
Ende: ca. 22:00 Uhr

Es erwarten Sie eine Schulführung, ein kleines Bühnenprogramm und nicht zu vergessen, viele bekannte Gesichter. Für das leibliche Wohl sorgen verschiedene Foodtrucks.

Die Schulführungen sowie der Einlass zur veranstaltung können nur nach vorheriger Anmeldung erfolgen.

Das Anmeldeformular sowie alle weiteren Informationen finden Sie auf unserer Homepage

https://www.gymnasium-jessen.de/blog/absolvententreffen-2025/

Wir erbitten eine Rückmeldung bis zum 28.02.2025.

Um die mit der Organisation verbundenen Kosten zu decken, möchten wir eine Kostenpauschale von 5€ p.P. erheben. Wir bitten Sie darum, diese vor Ort zu entrichten. Der Erwerb von Getränken und Mahlzeiten erfolgt in Eigenleistung.

Bei Fragen können Sie und gern unter folgender E-Mail-Adresse kontaktieren:

letz-elstermann@gymnasium-jessen.de

Wir freuen uns auf einen wundervollen Abend.

Ihr Organisationsteam

2025 von Anja Richter-Nowak

Informationen Grundsteuerreform

Informationen zur Grundsteuerreform

Sehr geehrte Grundstückseigentümer,

aus aktuellem Anlass möchten wir Sie zum Stand der Grundsteuerreform informieren:

Das Bundesverfassungsgesetz hatte die bisherige Berechnung der Grundsteuer am 18. April 2018 für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht führte hierbei an, dass die Einheitsbewertung auf Wertverhältnisse von 1964 / in den neuen Bundesländern auf Wertverhältnisse von 1935 zurückgreift. Bisher fand keine Aktualisierung der Werte statt, d.h. eine tatsächliche Wertentwicklung wurde nicht berücksichtigt. Dies sollte mit der Grundsteuerreform behoben werden. Der Gesetzgeber sollte bis 31.12.2019 die Grundsteuer neu regeln. Hierbei lag der Focus auf ein gleichbleibendes Gesamtaufkommen der Grundsteuer. Man spricht auch von „Aufkommensneutralität“.

Für die Stadt Jessen bedeutet dies, dass sich die Grundsteuern in der Höhe des Gesamtaufkommens wie 2024 belaufen sollen.

Seit dem 01.01.2025 gilt nun die neue Grundsteuer.

Bisher mussten Sie sich als Eigentümer gegenüber dem Finanzamt erklären (mit Stand zum 01.01.2022). Die Daten wurden dementsprechend durch das Finanzamt entgegengenommen und verarbeitet. Hieraufhin erhielten Sie einen Grundsteuerwert- und einen Grundsteuermessbescheid. Diese wurden ebenfalls der Stadt Jessen zur Kenntnis gegeben.

Nunmehr ist die Stadt Jessen verpflichtet, diese Daten weiter zu verarbeiten. Die neuen Grundsteuerwerte bilden die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer 2025.

Hierzu verweisen wir auf § 182 Abs.1 der Abgabenordnung.

Die Stadt Jessen hat auf dieser Grundlage die neuen Hebesätze ermittelt. Im Mitteilungsblatt vom 20.12.2024 wurde bereits über die Höhe der Hebesätze berichtet. Die Festlegung des jeweiligen Hebesatzes für die Grundsteuern erfolgte durch Beschlussfassung im Stadtrat am 25.11.2024.

Wegen der neuen Bewertung der Grundstücke und den daraus folgenden Grundsteuermessbeträgen werden einige Grundstückseigentümer höhere und andere eine niedrigere Grundsteuer zahlen als bisher. Darin besteht der Sinn des Gesetzes, die Grundsteuern dem tatsächlichen Wert des Grundstückes anzupassen. Darauf haben wir als Stadtverwaltung keinen Einfluss.

In den vergangenen Tagen erhielten Sie die neuen Grundsteuerbescheide.

Bitte beachten Sie,

1. dass Einwendungen, die sich gegen die Feststellungen im Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid richten, ausschließlich im Einspruchsverfahren gegen die Bescheide beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen sindnicht bei der Stadt Jessen.

2. dass Einwendungen, die durch Veränderungen im Eigentum (Grundstücks-verkäufe, Umschreibungen ec.) nach dem 01.01.2022 entstanden sind und die durch das Finanzamt noch nicht festgestellt wurden, ebenfalls an das Finanzamt zu stellen sind.

Wir bitten darum, dies bei Ihren Rückfragen zu berücksichtigen. Unter der Rufnummer 03537/276763 stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Michael Jahn

Bürgermeister

 

 

2025 von Anja Richter-Nowak

Anmeldung der Schulanfänger in der Stadt Jessen für das Schuljahr 2026/2027

Anmeldung der Schulanfänger in der Stadt Jessen für das Schuljahr 2026/2027

Die Stadt Jessen (Elster) bittet alle Eltern, deren Kinder bis zum 30.06.2026 das 6. Lebensjahr vollenden, zur Anmeldung der künftigen Schüler in die durch den Schulbezirk festgelegte Grundschule.

Kinder, die in der Zeit bis zum 30.06.2026 das 5. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten auch angemeldet werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen. Das Kind ist persönlich vorzustellen.

Die künftigen Schüler werden nach Anmeldung an der Schule durch die Schule zur ärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt angemeldet.

Neu: Die Anmeldung für alle Grundschulen erfolgt vorab online bis zum 14.02.2025 über das Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt unter sps.bms-lsa.de.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch bzw. auf der Homepage der jeweiligen Grundschule.


Anmeldetermine
Grundschule „Max Lingner“

Alte Gorsdorfer Straße 10

06917 Jessen (Elster)

Tel.: 03537/212320

www.grundschule-max-lingner.jimdoweb.com

Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/2027 wird am 18. und 19.02.2025 nur nach TERMINVERGABE stattfinden.

In den Kitas: Kinderhaus Kunterbunt und Villa Teige werden Listen ausgelegt mit der Bitte, sich dort einzutragen.

Die Kindereinrichtungen Koboldmühle, Knuds Kinderland, Battiner Burgspatzen, Birkengrund, Marienkäfer Klöden und Kinder, welche bisher keine Kita besuchen, vereinbaren bitte ab dem 27.01.2025 telefonisch unter 03537/212320 einen Termin zur Schulanmeldung.

Schulbezirk der Grundschule „Max Lingner“

Ortsteil Battin

Ortsteil Düßnitz

Ortsteil Gerbisbach

Ortsteil Grabo

Ortsteil Jessen (Elster)

Ortsteil Kleindröben

Ortsteil Mauken

Ortsteil Rade

Ortsteil Schöneicho

Grundschule Schweinitz

OT Schweinitz

Obere Weinberge 3

06917 Jessen (Elster)

Tel.: 03537/212349

www.gs-schweinitz.de


Montag, 17.02.2025
14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Schulbezirk der Grundschule Schweinitz

Ortsteil Buschkuhnsdorf

Ortsteil Dixförda

Ortsteil Glücksburg    

Ortsteil Großkorga    

Ortsteil Holzdorf

Ortsteil Kleinkorga

Ortsteil Klossa

Ortsteil Kremitz

Ortsteil Linda  

Ortsteil Lindwerder    

Ortsteil Mönchenhöfe

Ortsteil Mügeln

Ortsteil Neuerstadt

Ortsteil Reicho

Ortsteil Schweinitz

Ortsteil Steinsdorf

Ortsteil Zwuschen

Grundschule Seyda

OT Seyda

Triftstraße 39

06917 Jessen (Elster)

Tel.: 035387/43250

www.gs-seyda.bildung-lsa.de

Mittwoch, 26.02.2025

14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Schulbezirk der Grundschule Seyda

Ortsteil Arnsdorf

Ortsteil Gentha

Ortsteil Leipa

Ortsteil Lüttchenseyda

Ortsteil Mark Friedersdorf

Ortsteil Mark Zwuschen

Ortsteil Mellnitz

Ortsteil Morxdorf

Ortsteil Naundorf

Ortsteil Rehain

Ortsteil Ruhlsdorf

Ortsteil Schadewalde

Ortsteil Seyda

Ortsteil Gadegast (Stadt Zahna-Elster)

Ortsteil Meltendorf (Stadt Zahna-Elster)

Falls der Termin der Anmeldung nicht wahrgenommen werden kann, bitten wir darum, mit der betreffenden Schule einen neuen Termin zu vereinbaren.

Hinweis: Werte Eltern, wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Ihre schulpflichtig werdenden Kinder in der Grundschule angemeldet werden müssen, in deren Schulbezirk sich Ihr Ortsteil befindet.

Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Beschulung in einer anderen Grundschule kann nur von dieser Schule an Sie ausgegeben werden. Die Entscheidung, ob Ihr Kind eine andere Schule besuchen kann, erfolgt durch das Landesschulamt Halle (Saale).

Michael Jahn

Bürgermeister

2025 von Anja Richter-Nowak

Anmeldung Grundschüler Grundschule Elster

Aufforderung zur Schulanmeldung Grundschule Elster (Elbe)

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

hiermit möchten wir Sie auffordern, Ihr im Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule Elbkinderland Elster (Elbe) anzumelden.

Zum Einzugsbereich der Grundschule Elbkinderland Elster (Elbe) gehören die Ortsteile Elster (Elbe), Iserbegka, Gielsdorf, Listerfehrda, Zemnick sowie die Ortsteile der Stadt Jessen — Gorsdorf, Hemsendorf, Klöden, Rettig und Schützberg.

Ihr Kind wird schulpflichtig, wenn es bis zum 30. Juni 2026 das 6. Lebensjahr vollendet hat.

Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 das 5. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Sorgeberechtigten mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 in die Grundschule aufgenommen werden.

Die Anmeldung bzw. Aufnahme erfolgt erstmalig online bis zum 28.02.2025 über das Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt unter sps.bms-lsa.de.

Alle nötigen Informationen und die genaue Vorgehensweise hierzu finden Sie auf der Homepage der Grundschule Elbkinderland Elster unter www.gs-elster.bildung-lsa.cle.

Ein persönliches Kennenlernen ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant.

Zahna-Elster, 10.12.2024

Bürgermeister
Peter Müller

2025 von Anja Richter-Nowak

Entsorgung Altkleider

Altkleidercontainer im Stadtgebiet Jessen (Elster)

Wie einigen vielleicht schon aufgefallen ist, sind einige Altkleidercontainer im Stadtgebiet beräumt worden.

Der auswärtige Anbieter dieser Container zieht sich aus Jessen (Elster) zurück. Aktuell befinden wir uns mit einem örtlichen Anbieter im Gespräch, um diese Standorte wieder schnellstens zu besetzen.

Bitte nutzen Sie daher in der Zwischenzeit die Altkleidercontainer an den übrigen Standorten und legen Sie Ihre Textilien aktuell nicht an den Plätzen ab, wo sich momentan keine Container befinden. Auch eine Entsorgung über REMONDIS GmbH, Großkorgaer Landstraße 4. 06917 Jessen (Elster). Telefon: 03537 / 203660. Telefax: 03537 / 203689.

Vielen Dank

Ihr Ordnungsamt

 

2025 von Anja Richter-Nowak

Berufung Feuerwehrkameraden

Berufungen von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Jessen (Elster)

In der Stadtratssitzung am 25.11.2024 wurden folgende Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Jessen (Elster) in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen:

·         Klaus Unger wurde zum Ortsteilwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Linda und dem unselbstständigen Standort Neuerstadt für die Dauer von 6 Jahren berufen,

·         Carmen Obenhaus wurde zur stellvertretenden Ortsteilwehrleiterin der Freiwilligen Feuerwehr Linda und dem unselbstständigen Standort Neuerstadt für die Dauer von 6 Jahren berufen,

·         Ricardo Müller wurde zum Ortsteilwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Rade für die Dauer von 6 Jahren berufen,

·         Klaus Bolze wurde zum Ortsteilwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Naundorf für die Dauer von 6 Jahren berufen,

·         Danilo Mölbitz (nicht abgebildet) wurde zum Ortsteilwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Klöden für die Dauer von 6 Jahren berufen.

Der Bürgermeister Michael Jahn überreichte am 25.11.2024 die entsprechenden Urkunden. Gleichzeitig sprach er den Kameraden Dank und Anerkennung für ihre gezeigten Leistungen auf dem Gebiet des Brandschutzes zum Wohle der Bevölkerung der Stadt Jessen (Elster) aus und wünschte allen für die Ausübung dieses überaus verantwortungsvollen Ehrenamtes alles Gute.

2025 von Anja Richter-Nowak

Information zum Wasserschutzgebiet

Für die Trinkwasserversorgung des Stadtgebietes Jessen betreibt der Wasser –und Abwasserzweckverband ein Wasserwerk, welches südlich der Schwarzen Elster im Stadtwald von Jessen liegt. Über insgesamt neun ca. 30 Meter tiefe Brunnen wird das Grundwasser gehoben und im Trinkwasserwerk aufbereitet.

Damit dieses Wasser dauerhaften vor anthropogenen Einflüssen geschützt bleibt, hat der Landkreis Wittenberg die Grenzen und die Schutzbestimmungen in einer neuen Verordnung neu festgelegt.

Die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Jessen war notwendig, da die bisherigen Schutzbestimmungen aus dem Jahr 1971 stammten und mit den heutigen Erkenntnissen nicht mehr vereinbar waren.

Die Festlegungen in den drei Schutzzonen dienen dem ausreichenden dauerhaften Grundwasserschutz im Einzugsgebiet der Wasserfassung und beziehen auf die heutigen naturwissenschaftlichen Gesichtspunkte.

Jede Neuerung bringt auch Änderungen mit sich. So wurde die jetzt festgelegte Schutzzone insgesamt verkleinert. Andererseits wurden aber auch die Beschränkungen und Verbote in den Zonen 2 und 3 in strengerem Maß an die heutigen Erkenntnisse angepasst.

Insbesondere die Zonen 1 und 2 bedürfen eines sehr hohen Schutzes vor möglichen Stoffeinträgen und Gefahren. In diesem Bereich hat das Grundwasser nur eine Verweilzeit von 50 Tagen, bis es im Brunnen eintrifft.

Aus diesem Grund ist zukünftig die bisherige Umleitungsstrecke für die Bewohner des Schulfestplatzes und Kleines Feld während des Schul- und Heimatfestes auf direktem Weg durch die Brunnenfassung, also durch die Schutzzone I und II nicht mehr statthaft.

Zudem wurde hier auch bei hohen Waldbrandwarnstufen ein unbefestigter Weg genutzt, was eine zusätzliche Gefahr darstellte.

Die Stadt Jessen (Elster) hat sich gemeinsam mit dem Wasser- und Abwasserzweckverband Elbe-Elster-Jessen und der Wasserbehörde des Landkreises Wittenberg auf eine andere Umleitungsstrecke geeinigt. Diese ist zwar länger, bietet aber einen besseren Schutz für das Trinkwasser der Stadt und den Waldbrandschutz.

Die neue Umleitungsstrecke wird dann von der Annaburger Straße aus auf einem asphaltierten Weg über den Purziener Weg geführt und entsprechend ausgeschildert.

Die genaue Umleitungsstrecke wird für die betroffenen Anwohner in der Festzeitschrift zum Schul- und Heimatfest veröffentlicht.

Die neue Verordnung des Wasserschutzgebietes Jessen kann über diesen QR-Code eingesehen werden.

 

 

 

2025 von Anja Richter-Nowak

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