Ab 02.07.2020 wieder größere private Feiern in den Dorfgemeinschaftshäusern möglich

Auf Grundlage der neuen Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalts werden ab dem 02.07.2020 die Dorfgemeinschaftshäuser wieder für größere private Nutzungen freigegeben. 

Möglich sind private Feiern aus besonderem Anlass wie Hochzeit, Trauerfall, Geburtstag oder Schulabschluss im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis mit bis zu 50 Teilnehmern. Hierbei müssen die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin eingehalten und eine Anwesenheitslisten geführt werden.

von Lutz Pallas

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