Achtung: Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung!
Auf Grund von aktuellen Funden des hochpathogenen Geflügelpestvirus vom Typ H5 N8 bei Wildvögeln und inzwischen auch bei Nutzgeflügel in Deutschland sind die angeordneten Maßnahmen zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest erforderlich. Die in der Anlage beigefügte tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung ist zu beachten.
Allgemeinverfuegung Aufstallung Gefluegel LK WB 14.11.2016.pdf (960,4 KiB)
Verhaltensregeln fuer Kleinbetriebe mit Geflueg_1.docx (23,8 KiB)
von Lutz Pallas