Aktion an Schulen: Gesundheitsamt im Landkreis Wittenberg schließt Impflücken bei Schulkindern
Die Impfaktion des Gesundheitsamtes richtet sich ab März 2023 vor allem an Schülerinnen und Schüler der zehnten Klassen einschließlich der Abgänger aus der neunten Klasse.
Impfungen sind eine effektive und sichere Maßnahme der Primärprävention.
Weil Schülerinnen und Schüler der zehnten Klassen einschließlich der Abgänger aus der neunten Klasse wohl nicht ständig an einen ausreichenden Impfschutz denken, möchte der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Kreisverwaltung zur Schließung von bestehenden Impflücken beitragen.
Sowohl die Eltern als auch die Schulleiter sind in den vergangenen Tagen bzw. werden demnächst über die Verfahrensweise der Aktion per Brief informiert.
Kostenlos angeboten werden in allen Sekundarschulen und Gymnasien Impfungen gegen Wundstarrkrampf, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Meningokokken C, Masern, Mumps, Röteln und Hepatitis B. Da es sich um eine "Maßnahme der amtsärztlichen Schulgesundheitspflege" handelt, ist die Teilnahme für alle Schülerinnen und Schüler nach dem Schulgesetz Pflicht.
Da in Deutschland Impffreiwilligkeit gilt, wird eine Impfung nur bei schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern oder mündlicher Einverständniserklärung über 16- jähriger Schüler durchgeführt. Jedoch sollen sich alle Schülerinnen und Schüler vorstellen. Die Schulärzte führen auf jeden Fall eine Beratung durch auch bei fehlendem Impfausweis und fehlender Einverständniserklärung. Jeder Schüler mit Impflücken erhält einen schriftlichen Hinweis darüber, welche Impfungen noch fehlen. Der schulärztliche Dienst möchte diese Gelegenheit auch nutzen, die Jugendlichen über Neuheiten der STIKO-Impf-Empfehlungen zu informieren.
von Lutz Pallas