Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest

Gefahr für Geflügelbestände durch die Geflügelpest

Bundesweit wurden im November und Dezember 2022 zahlreiche Ausbrüche der Klassischen Geflügelpest („Vogelgrippe“) bei Hausgeflügel und Wildvögeln festgestellt. Im Land Sachsen-Anhalt wurde die Geflügelpest am 4.12.2022 im Landkreis Börde in einem Hausgeflügelbestand sowie am 5.12.2022 im Altmarkkreis Salzwedel bei einem Wildvogel festgestellt. Am 20.12.2022 wurde der Verdacht auf den Ausbruch der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand im Salzlandkreis amtlich festgestellt. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit stufte das Risiko von Einträgen der Geflügelpest in deutsche Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln in seiner letzten Risikoeinschätzung vom 9.12.2022 als hoch ein. Nach Einschätzung des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit gibt es derzeit bei den aktuellen Geflügelpest-Viren keine Hinweise darauf, dass sie für Menschen gefährlich sind.

von Lutz Pallas

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