Geflügelpest - Amtliche Bekanntmachung - Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
Hiermit wird die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Wittenberg vom 23. November 2016 aufgehoben.
Stattdessen wird aufgrund einer Risikobewertung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel folgendes angeordnet:
1. Ab sofort dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse (Geflügel) in den unter 5. bezeichneten Ortsteilen ausschließlich
- in geschlossenen Ställen oder
- unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), gehalten werden.
2. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art, auch Veranstaltungen, in denen ausschließlich Tauben ausgestellt werden, sind ab sofort in den unter 5. bezeichneten Ortsteilen bis auf weiteres verboten.
3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
4. Die Anordnungen gelten bis auf Widerruf.
5. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 21. März 2017 für folgende Ortsteile:
- Vockerode und Riesigk in der Stadt Oranienbaum-Wörlitz
- Klieken und Buro in der Stadt Coswig (Anhalt)
- Schützberg, Gorsdorf, und Hemsendorf in der Stadt Jessen (Elster)
- Premsendorf in der Stadt Annaburg
von Lutz Pallas