Amtliche Mitteilung vom 07.12.2016 zur Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 15.11.2016

Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Wittenberg hat am 07.12.2016 darauf hinweisen, dass die im Amtsblatt des Landkreises vom 26. November 2016 veröffentlichte Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung die aktuell gültige und anzuwendende Fassung ist.

Danach gilt die Stallpflicht für Geflügel für das Gebiet des gesamten Landkreises Wittenberg. Die Allgemeinverfügung vom 14. November 2016 mit Ausnahmen von der Stallpflicht für bestimmte Ortsteile ist damit nicht mehr anzuwenden.

Anlass für die Einführung einer landesweiten Stallpflicht in Sachsen-Anhalt durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie war der Nachweis der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand und bei Wildvögeln in Sachsen-Anhalt am 23. November 2016.

Dr. Thomas Moeller
Landkreis Wittenberg
Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Breitscheidstr. 4
06886 Lutherstadt Wittenberg

Tel.: 03491 479-305

veterinaeramt@landkreis-wittenberg.de

von Sven Wewior

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