Arbeitslosengeld online beantragen
Pressemitteilung
Nr. 181/2017
Donnerstag, den 9. November 2017
Arbeitslosengeld online beantragen
Unter dem Motto „Online gehen, statt Schlange stehen!“ können Kunden online Anträge stellen, Änderungen mitteilen oder ihr Bewerber-Profil bearbeiten. Das erspart Wartezeit, Portogebühren und die Kunden haben die Gewissheit über die Vollständigkeit ihrer Unterlagen, da sie eine Eingangsbestätigung erhalten.
Die Bundesagentur für Arbeit bietet ihren Kunden einen breit gefächerten Online-Service an. So ist es möglich sich online arbeitsuchend zu melden, einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen oder auch sich in Arbeit abzumelden. Alternativ kann der Antrag auf Arbeitslosengeld auch zu Hause ausgefüllt, ausgedruckt und auf dem herkömmlichen Weg – per
Post der Agentur für Arbeit zugestellt werden.
Voraussetzung für den Online-Antrag ist, dass die persönlichen Daten des Kunden bereits der Arbeitsagentur bekannt sind. Die Arbeitssuchendmeldung kann sowohl online über die Jobbörse, telefonisch in den Servicecentern der Bundesagentur als auch persönlich in den Agenturen vor Ort erfolgen. Die Arbeitslosmeldung hingegen muss persönlich in der Arbeitsagentur vorgenommen werden. Ist der Antrag bearbeitet, kann Ihnen auch der Bescheid, nach vorheriger Zustimmung, online zur Verfügung gestellt werden. Dennoch erhalten Sie diesen auch weiterhin in Papierform per Post.
„Meine eServices“ der Bundesagentur für Arbeit hat noch weitere Angebote. Sie können auch die Anträge auf Insolvenzgeld und auf Berufsausbildungsbeihilfe online stellen. Weiterhin besteht die Möglichkeit verschiedene Veränderungen auf diesem Weg bekannt zu geben.
Nicht nur die Bescheinigung über Nebeneinkommen oder die Bescheinigung bei Arbeitsunfähigkeit (Krankenschein) können Sie online einreichen sondern auch Adressänderungen und Änderungen zu Ihrer Bankverbindung. Auch Ortsabwesenheit, also wenn Sie einmal verreisen möchten, können Sie dies über „Meine eServices“ beantragen. Sie erhalten dann per E-Mail eine Rückantwort, ob die Ortsabwesenheit angetreten werden darf. Wie es aussieht können Sie sich auch unter folgendem Link https://www.youtube.com/watch?v=m87vnBNYMpQ&feature=youtu.be auf Youtube anschauen.
Andere Online-Angebote haben sich in der Vergangenheit bereits etabliert. So zum Beispiel der gemeinsame Bewerber-Account in der Jobbörse. Arbeitsuchende Frauen und Männer haben die Möglichkeit, von zu Hause aus ihre Bewerberdaten für die Jobsuche zu bearbeiten. So ist es möglich, Zeugnisse, Zertifikate, Bewerbungsfotos und andere Bewerbungsunterlagen direkt im eigenen Profil zu hinterlegen. Zusätzlich ermöglicht das gemeinsame Online-
Konto eine vertrauensvolle, papierlose Kommunikation mit dem Arbeitsvermittler oder Berufsberater und einen schnellen Kontakt zu künftigen Arbeitgebern.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Nutzer aus dem eigenen Bewerberprofil heraus nach freien Arbeitsstellen suchen und rund um die Uhr Vermittlungsvorschläge abrufen können. Damit erhöht die Jobbörse die Transparenz rund um das eigene Bewerberprofil, die Flexibilität bei der Jobsuche nach freien Stellen und schafft einen zusätzlichen Zugangsweg zum persönlichen und vertrauten Ansprechpartner der Arbeitsagentur.
Frauen und Männer, die bereits bei der Agentur für Arbeit registriert sind, können ihre Zugangsdaten für den gemeinsamen Bewerber-Account unter der kostenfreien Servicerufnummer beantragen (0800 4 5555 00).
Weitere Informationen:
www.arbeitsagentur.de/eService
von Lutz Pallas