Bekanntmachung des Landkreises Wittenberg

Gemäß § 73 Absatz 6 Verwaltungsverfahrensgesetz wird hiermit Folgendes bekannt gemacht:

Die untere Wasserbehörde beim Landkreis Wittenberg führt ein Verordnungsverfahren für folgendes Vorhaben durch:

Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes der Wasserfassung Mark Zwuschen

Die Planunterlagen zum Verordnungsverfahren nach § 73 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt haben zur Einsichtnahme bei der Stadt Jessen und in den Bürgerbüros des Landkreises Wittenberg ausgelegen.

Der nach § 73 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes durchzuführende Erörterungstermin, an dem form- und fristgerecht erhobene Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden erörtert werden, wird gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes als Online-Konsultation fortgesetzt.

Diese Online-Konsultation ersetzt den Erörterungstermin, der aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen entfällt.

Im Rahmen der Online-Konsultation werden den Kommunen, den Behörden, den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen individuell schriftlich zugesandt.

Hierzu wurden durch die untere Wasserbehörde alle fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen geprüft und in einer Synopse (thematischen Zusammenfassung) aufbereitet.

Die zur Teilnahme außerdem berechtigten sonstigen Betroffenen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bereits vor Beginn der Online-Konsultation, spätestens aber bis zum 09.04.2021, bei der unteren Wasserbehörde beim Landkreis Wittenberg, Breitscheidstraße 3, 06886 Lutherstadt Wittenberg schriftlich oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: kerstin.neumann@landkreis-wittenberg.de die Synopse beantragen.

Die zur Teilnahme Berechtigten haben die Gelegenheit, sich zu den in der Synopse gemachten Erklärungen schriftlich beim Landkreis Wittenberg, untere Wasserbehörde, Breitscheidstraße 3, 06886 Lutherstadt Wittenberg oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse: kerstin.neumann@landkreis-wittenberg.de über die elektronische Möglichkeit in der Online-Konsultation vom 12.04.2021 bis zum 23.04.2021 (bei schriftlichen Äußerungen gilt der Eingang bei der Behörde) zu äußern.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist auf die Verfahrensbeteiligten, die Betroffenen sowie diejenigen beschränkt, die sich geäußert haben.

Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme am Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. Unabhängig von der Teilnahme wird die untere Wasserbehörde beim Landkreis Wittenberg die in den Stellungnahmen vorgebrachten Argumente sowie die in den Einwendungsschreiben vorgebrachten Einwendungen prüfen und über diese entscheiden.

Im Auftrag

gez. Tschetschorke

von Lutz Pallas

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