Bekanntmachung - Verfahren zur Außerbetriebsetzung der vorhandenen Altstauanlage in der Kremitz südöstlich der Ortslage Holzdorf

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Wittenberg führt ein Verfahren zur Außerbetriebsetzung und Beseitigung einer Stauanlage in der Kremitz bei Holzdorf gemäß § 40 Abs. 1 Wassergesetz für das Land Sachsen Anhalt (WG LSA), vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492), geändert in der Verordnung zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 17. Februar 2017 (GVBl. LSA S. 33).

Örtlichkeit:    Stauanlage innerhalb der Kremitz südöstlich der Ortslage Holzdorf
Gemarkung:   Holzdorf
Flur:                   4
Flurstück:      71

Die Genehmigung zur Außerbetriebsetzung und Beseitigung einer Stauanlage darf gemäß § 40 Abs. 2 WG LSA nur versagt werden, wenn sich ein anderer, der durch das Außerbetriebsetzen oder die Beseitigung der Stauanlage geschädigt würde, verpflichtet, dem Unternehmer (hier der Anlageneigentümer) nach dessen Wahl die Kosten der Erhaltung zu ersetzen oder die Stauanlage selbst zu erhalten.

Nachweislich von der Staubeseitigung und Außerbetriebnahme Geschädigte können diesbezüglich Vorschläge zur Verpflichtung bis zum 7. Juni 2017 beim:

Landkreis Wittenberg
Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft
- untere Wasserbehörde -
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg

einreichen.

Die Verpflichtung des Geschädigten kann nur die Abdeckung des Kostenerstattungsanspruchs des Anlageneigentümers oder die Stauanlage selber zu erhalten zum Inhalt haben. Andere Verpflichtungen und Ansprüche entbehren der gesetzlichen Grundlage und sind deshalb nicht zulässig.

Nach § 40 Abs. 3 WG LSA wird die Frist in welcher Geschädigte die Verpflichtung nach § 40 Abs. 2 übernehmen müssen, bis zum 16. Juni 2017 festgesetzt.

Nach dem 7. Juni 2017 eingereichte Vorschläge zur Verpflichtung bleiben in diesem Verfahren unberücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Vorschläge die nicht den Namen und die Anschrift des Absenders erkennen lassen.

Diese Bekanntmachung kann gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 629)) auch auf folgender Internetseite eingesehen werden:

www.landkreis-wittenberg.de → Service + Verwaltung → Informationen der Verwaltung → Außerbetriebsetzungsverfahren Stauanlage in der Kremitz bei Holzdorf

gez. Dietrich
Fachdienstleiter Umwelt und Abfallwirtschaft

von Lutz Pallas

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