Härtefallhilfen Brennstoffe für Privathaushalte - Informationsangebot

Private Haushalte aus Sachsen-Anhalt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas) heizen und 2022 von besonders starken Preissteige-rungen betroffen waren, können seit 04. Mai 2023 die entsprechenden Härtefallhilfen des Bundes beantragen. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) bietet hierzu Informationsangebote an:

- Antragsportal mit Antragsrechner: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
- Hotline der Investitionsbank (Bewilligungsstelle): 08005600757
- Informationen der Investitionsbank: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/wohnen-vermieten/energie-haertefallhilfen-privathaushalte
- Informationen des Bundes: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/haertefallhilfen.html
- FAQ: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/H%C3%A4rtefallhilfen-Privathaushalte-Energiekosten/haertefallhilfen-privathaushalte-energiekosten.html
- Merkblatt für Vermieter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/Merkblaetter/merkblatt-haertefallhilfen-privathaushalte-energiekosten.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Es gibt grundsätzlich keine Papieranträge. Die Antragstellung soll elektronisch erfolgen, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Das elektronische System vermeidet Fehler und Falschangaben und somit kann die Antragsprüfung und die Bewilligung zügig erfolgen. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt kann als zuständige Bewilligungsstelle im Ausnahmefall auch schriftliche Anträge zulassen – sofern Antragsberechtigung vorliegt. Fragen hierzu beantwortet die Investitionsbank.

von Lutz Pallas

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