Hinweis zu den Steuervordrucken ab dem Veranlagungszeitraum 2022

Ab dem 01.01.2023 werden in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden die Einkommensteuervordrucke 2022 ff. nicht mehr zur Entnahme ausgelegt. Die Vordrucke können ab diesem Zeit-punkt in den Finanzämtern entnommen oder von dort angefordert werden.

Um ganz auf Papier zu verzichten, können Sie die Steuererklärung auch elektronisch mit ELSTER im ELSTER-Portal übermitteln.

Ab November 2022 liegen in den Bürgerbüros weitere Informationen zu den Möglichkeiten aus, Vordrucke in elektronischer oder anderer Form zu erhalten.

von Lutz Pallas

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