Information der Steuerverwaltung
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Zahlungserinnerung für die 4. Rate Grundsteuern
Alle Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung zur Abbuchung ihrer Grundbesitzabgaben erteilt haben, möchten wir hiermit an die Zahlung der 4. Rate erinnern.
Der Zahlungstermin ist der 15.11.2015 Säumige Zahler weisen wir erneut daraufhin, dass für rückständige Beträge Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben sind.Mit der Nutzung eines Bankeinzugsverfahrens ersparen Sie sich die Terminüberwachung und zusätzliche Kosten.
von Lutz Pallas Zahlungserinnerung für die 4. Rate Grundsteuern