Information des Ordnungsamtes zum bevorstehenden Winter in Bezug auf die Räumund Streupflicht in der Stadt Jessen (Elster)

Da wir in unserer Stadt bereits die ersten Vorboten auf den Winter hatten und es bereits ein bisschen geschneit hatte, möchte das Ordnungsamt wie jedes Jahr auf die Räum- und Streupflicht hinweisen.

Der Bauhof erfüllt den Winterdienst in der Stadt Jessen (Elster). Für den Bürger müssen die jeweils anliegenden Grundeigentümer, dessen Mieter oder Beauftragte Ihren Teil zu sicheren Straßen und Gehwegen beitragen. Neben angepasster Fahrweise und gegenseitiger Rücksichtnahme, sind Anlieger bzw. Eigentümer verpflichtet, die Gehwege vor Schnee und Glätte zu sichern, d. h. von Schnee und Eis zu beräumen.

Anliegerpflichten im Winter auf einen Blick

Was bzw. Wo?

Die an das Grundstück angrenzenden Gehwege und Zugänge zu Überwegen, sind in einer Breite von ca. 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze zu räumen.

Wer?

Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigte.

Wann?

Werktags von 06.00 bis 22.00 Uhr, sonn- und feiertags von 08.00 bis 22.00 Uhr, so oft zu wiederholen, wie es für die Sicherheit notwendig ist.

Streumittel?

Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Salzrückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden.

Verantwortung auf den Gehwegen
Rechtsgrundlage hierfür ist u. a. die Straßenreinigungssatzung der Stadt Jessen (Elster) vom 24.06.2008; 10. Änderung, welche auch im Internet unter www.jessen.de > Verwaltung > Dokumente > Satzungen > „Straßenreinigungssatzung“
Punkt 70.1 nachgelesen werden kann.

In der Satzung sind alle Regelungen zur Straßenreinigung und auch zur Räum- und Streupflicht bei Schnee- und Eisglätte
aufgeführt. Wenn Sie Ihren Sicherungspflichten nicht nachkommen sollten, kann eine u. U. Geldbuße fällig werden. Sollten
Fußgänger in ihrem Zuständigkeitsbereich zu Schaden kommen oder sich verletzen, kann dies ihre zivil- oder strafrechtliche Haftung zur Folge haben.

Zur Einhaltung der Räum- und Streupflicht wird es auch in diesem Winter wieder regelmäßige Kontrollen des Ordnungsamtes geben.

Aufgrund von Platzgründen innerhalb des Mitteilungsblattes, kann natürlich nicht jede einzelne satzungsgemäße
Verpflichtung in diesem Artikel aufgeführt werden. Bitte haben Sie hierfür Verständnis und lesen sich bitte bei Bedarf auch ruhig einmal die aktuelle Satzung durch.

Streupflicht bei einem einseitigen Gehweg

Häufig erreicht die Verwaltung die Fragestellung nach der Räum- und Streupflicht bei einem einseitigen Gehweg.
Daher möchten wir Ihnen die Regelung hierzu noch einmal näher bringen.

Rechtsgrundlage dafür ist der § 7 Abs. 1 Straßenreinigungssatzung der Stadt Jessen (Elster). In Jahren mit einer geraden Endziffer (z. Bsp. 2020), ist derjenige für die Schneeräumung und Beseitigung der Eisglätte verantwortlich, auf dessen Straßenseite sich der Gehweg befindet. In Jahren mit einer ungeraden Endziffer (wie beispielsweise mit Blick auf das kommende Jahr 2023), ist der dem Gehweg gegenüberliegende Grundstückseigentümer verpflichtet, die Beräumung usw. vorzunehmen.

Natürlich funktionieren die besten Regelungen nicht, wenn man sich innerhalb der Nachbarschaft nicht einig ist. Wir appellieren daher an die Vernunft eines jeden Einzelnen. Wir glauben nicht, dass man sich wegen der Schneeräumung
mit dem Nachbarn streiten muss. Ein Gespräch untereinander zur gemeinsamen Vorgehensweise, sollte jeder Auseinandersetzung vorbeugen.

Gerade in der anstehenden besinnlichen Vorweihnachtszeit, wären jegliche Streitigkeiten unnötig. Sollten Sie zu diesen Ausführungen noch Fragen haben, können Sie sich gern beim Bauamt oder aber auch beim Ordnungsamt der Stadt Jessen (Elster) erkundigen.

Wir wünschen allen Bürgern eine besinnliche Adventszeit!

Ihr Ordnungsamt

von Lutz Pallas

Zurück

Zurück