Informationen der Kita-Verwaltung

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In den folgenden Tagen erhalten Sie, als Erziehungsberechtigter, den Kindertagesstättengebührenbescheid. Aus diesem Grund wird die Fälligkeit der Kosten für den Monat Januar auf den 29.01.2016 festgelegt. Bei Fehlen eines SEPA-Lastschriftmandats ist weiterhin darauf zu achten, dass bei Bestehen eines Dauerauftrages bzw. bei selbstständiger Überweisung der Gebühren die nachfolgenden Kontodaten zu benutzen sind:

Inh.        Stadt Jessen (Elster)
BIC:        NOLADE 21 WBL
IBAN:    DE50 8055 0101 0000 0007 95

von Lutz Pallas

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