Informationen Grundsteuerreform

Informationen zur Grundsteuerreform

Sehr geehrte Grundstückseigentümer,

aus aktuellem Anlass möchten wir Sie zum Stand der Grundsteuerreform informieren:

Das Bundesverfassungsgesetz hatte die bisherige Berechnung der Grundsteuer am 18. April 2018 für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht führte hierbei an, dass die Einheitsbewertung auf Wertverhältnisse von 1964 / in den neuen Bundesländern auf Wertverhältnisse von 1935 zurückgreift. Bisher fand keine Aktualisierung der Werte statt, d.h. eine tatsächliche Wertentwicklung wurde nicht berücksichtigt. Dies sollte mit der Grundsteuerreform behoben werden. Der Gesetzgeber sollte bis 31.12.2019 die Grundsteuer neu regeln. Hierbei lag der Focus auf ein gleichbleibendes Gesamtaufkommen der Grundsteuer. Man spricht auch von „Aufkommensneutralität“.

Für die Stadt Jessen bedeutet dies, dass sich die Grundsteuern in der Höhe des Gesamtaufkommens wie 2024 belaufen sollen.

Seit dem 01.01.2025 gilt nun die neue Grundsteuer.

Bisher mussten Sie sich als Eigentümer gegenüber dem Finanzamt erklären (mit Stand zum 01.01.2022). Die Daten wurden dementsprechend durch das Finanzamt entgegengenommen und verarbeitet. Hieraufhin erhielten Sie einen Grundsteuerwert- und einen Grundsteuermessbescheid. Diese wurden ebenfalls der Stadt Jessen zur Kenntnis gegeben.

Nunmehr ist die Stadt Jessen verpflichtet, diese Daten weiter zu verarbeiten. Die neuen Grundsteuerwerte bilden die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer 2025.

Hierzu verweisen wir auf § 182 Abs.1 der Abgabenordnung.

Die Stadt Jessen hat auf dieser Grundlage die neuen Hebesätze ermittelt. Im Mitteilungsblatt vom 20.12.2024 wurde bereits über die Höhe der Hebesätze berichtet. Die Festlegung des jeweiligen Hebesatzes für die Grundsteuern erfolgte durch Beschlussfassung im Stadtrat am 25.11.2024.

Wegen der neuen Bewertung der Grundstücke und den daraus folgenden Grundsteuermessbeträgen werden einige Grundstückseigentümer höhere und andere eine niedrigere Grundsteuer zahlen als bisher. Darin besteht der Sinn des Gesetzes, die Grundsteuern dem tatsächlichen Wert des Grundstückes anzupassen. Darauf haben wir als Stadtverwaltung keinen Einfluss.

In den vergangenen Tagen erhielten Sie die neuen Grundsteuerbescheide.

Bitte beachten Sie,

1. dass Einwendungen, die sich gegen die Feststellungen im Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid richten, ausschließlich im Einspruchsverfahren gegen die Bescheide beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen sindnicht bei der Stadt Jessen.

2. dass Einwendungen, die durch Veränderungen im Eigentum (Grundstücks-verkäufe, Umschreibungen ec.) nach dem 01.01.2022 entstanden sind und die durch das Finanzamt noch nicht festgestellt wurden, ebenfalls an das Finanzamt zu stellen sind.

Wir bitten darum, dies bei Ihren Rückfragen zu berücksichtigen. Unter der Rufnummer 03537/276763 stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Michael Jahn

Bürgermeister

 

 

von Anja Richter-Nowak

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