Kindertagesstätten Elternbeiträge

Information vom Fachbereich Schule Jugend Sport

Mit der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung erfolgte die erneute Anordnung zur Schließung der Kita´s. Lediglich die Notbetreuung wird unter bestimmten Voraussetzungen sichergestellt.

Um die Eltern in den Zeiten der pandemiebedingten Kita- und Hortschließungen zu entlasten, hat die Landesregierung per Erlass vom 12.01.2021 eine sozialverträgliche Regelung für die Erstattung von Kitabeiträgen geschaffen.

Die Stadt Jessen (Elster) hat bereits in der ersten Januarwoche entschieden, dass nur die Eltern den Kostenbeitrag für die Kita entrichten müssen, die eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben.

Die Eltern, die ihre Kinder wegen des aktuellen Notbetriebs nicht in den Kita´s und Horten betreuen lassen können, bekommen für den Januar 2021 die Elternbeiträge erstattet.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Rückerstattung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.

Eltern, deren Kinder im Monat Januar 2021 eine Einrichtung besuchten, haben den Kostenbeitrag gemäß Kostenbeitragsbescheid zu zahlen. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Betreuungstage und deren Dauer.

Bei weiteren Fragen können sich die Eltern gerne telefonisch oder per Mail an den Fachbereich Kita der Stadt Jessen (Elster) wenden.

Telefon: 03537/276805 oder 276806

Mail: info@jessen.de

Informationen Kinderkrankentage/Kinderkrankengeld

https://www.bmfsfj.de/kinderkrankentage

von Lutz Pallas

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