Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis aufgehoben

Seit mehreren Wochen sind die Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln und Geflügel rückläufig. Am 3. Mai 2021 wurde deshalb erneut eine Risikobewertung für den Landkreis Wittenberg zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel durchgeführt. Eine Aufstallung des Geflügels ist danach im gesamten Landkreis Wittenberg nicht mehr erforderlich. Deshalb tritt die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 12. April 2021 mit Wirkung vom 4. Mai 2021 außer Kraft. Die Stallpflicht und das Ausstellungsverbot für Geflügel werden für den gesamten Landkreis aufgehoben.

Alle Geflügelhalter im Landkreis werden dennoch aufgefordert, Schutzmaßnahmen gegen den Eintrag der Geflügelpest in ihren Beständen weiterhin konsequent umzusetzen sowie gehäufte Verendungen oder Minderungen der Legeleistung unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz anzuzeigen. Schützen Sie ihr Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln. Füttern Sie Geflügel nur in geschützten Stallbereichen, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben. Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf. Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder Ausläufen gegen unbefugten Zutritt. Halten Sie betriebsfremde Personen und andere Haustiere (z. B. Hunde, Katzen) von den Ställen fern.

Funde von verendeten Wildvögeln sollten dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet werden. Verendete Wildvögel sollten nicht berührt werden.

Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist für Meldungen erreichbar unter:

Stand: 03.05.2021

von Lutz Pallas

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