Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Wittenberg
Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Wittenberg weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass die im Amtsblatt des Landkreises Wittenberg vom 26. November 2016 veröffentlichte Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung die aktuell gültige und anzuwendende Fassung ist. Danach gilt die Stallpflicht für Geflügel für das Gebiet des gesamten Landkreises Wittenberg.
Die Allgemeinverfügung vom 14. November 2016 mit Ausnahmen von der Stallpflicht für bestimmte Ortsteile ist damit nicht mehr anzuwenden. Grund für die Einführung einer landesweiten Stallpflicht in Sachsen-Anhalt durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie war der Nachweis der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand und bei Wildvögeln in Sachsen-Anhalt am 23. November 2016.
von Lutz Pallas