Umsetzung der Energie-Härtefallhilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Das Land Sachsen-Anhalt startete am 29.03.2023 mit der Umsetzung der Energie-Härtefallhilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Existenz durch die Energiekostensteigerungen 2022 gefährdet ist und die aufgrund von besonderen Fallkonstellationen unter den bestehenden Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt sind.

Die Abwicklung und Antragstellung für Unternehmen mit Hauptsitz und Verbrauchsstelle in Sachsen-Anhalt erfolgt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Hier geht es zur IB-Seite: Energie-Härtefallhilfe I KMU (ib-sachsen-anhalt.de)

Antragsberechtigte:

  • Unternehmen mit Hauptsitz und Verbrauchsstelle in Sachsen-Anhalt,
  • Selbständige mit erstem Wohnsitz und Verbrauchsstelle in Sachsen-Anhalt,
  • Müssen steuerlich in Sachsen-Anhalt geführt werden,
  • Müssen die KMU-Kriterien erfüllen,
  • Müssen von den Energiepreissteigerungen mit besonderer wirtschaftlicher Härte betroffen sein (Verdreifachung der Energiekosten im Betrachtungszeitraum).

Für mögliche Rückfragen steht Ihnen gern zur Verfügung:

Krassimira Kranz

Stabsstelle Wirtschaft

Tel.: +49 3491 8061023
E-Mail: krassimira.kranz@landkreis-wittenberg.de

Besucheranschrift: Breitscheidstraße 3, 06886 Lutherstadt Wittenberg

von Lutz Pallas

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