Verbrennen von Gartenabfällen

Ab 15. Oktober dürfen im Landkreis Wittenberg wieder pflanzliche Abfälle von gärtnerisch genutzten Böden verbrannt werden:

15. Oktober 2015 bis 31. März 2016,
montags bis freitags 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr,
samstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Gartenabfälle müssen trocken sein und unter geringer Rauchentwicklung und ständiger Kontrolle verbrannt werden. Zur Brandbekämpfung muss geeignetes Gerät zur Verfügung stehen. Auf Schutz suchende Tiere ist zu achten.

Es besteht ein grundsätzliches Verbrennungsverbot:

• für Laub und Rasenschnitt
• bei Inversionswetterlagen (Smog, Nebel)
• ab Waldbrandwarnstufe 3
• bei starkem Wind • an gesetzlichen Feiertagen.

Alle weiteren Hinweise entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt Nr. 19 vom 26.09.2015 des Landkreises Wittenberg oder deren Homepage – www.landkreis-wittenberg.de

von Lutz Pallas

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