Hinweise

In die beratenden Ausschüsse können gemäß § 49 Abs. 3 S. 1 KVG LSA durch den Stadtrat sachkundige Einwohner widerruflich als Mitglieder mit beratender Stimme berufen werden.

Die Berufung sachkundiger Einwohner soll den beratenden Ausschüssen die erforderliche Sachkunde und Problemnähe vermitteln. Ein Einwohner wird als sachkundig anzusehen sein, wenn er aufgrund seines Kenntnisstandes die Sacharbeit in dem Ausschuss verbessern kann. Die Einbindung sachkundiger Einwohner bei der Vorberatung einer gemeindlichen Angelegenheit ermöglicht aber vor allem die Mitwirkung von Einwohnergruppen, die das Bürgerrecht nicht oder noch nicht besitzen und daher die Zusammensetzung des Stadtrates nicht beeinflussen können.

Die Berufung der sachkundigen Einwohner erfolgt auf der Grundlage des § 47 Abs. 1 KVG LSA nach dem gleichen Verfahren, wie die Besetzung der Ausschüsse erfolgt.

Das Vorschlagsrecht für die Berufung der sachkundigen Einwohner haben die Fraktionen. Die Beurteilung der Sachkunde eines Gemeindeeinwohners obliegt jedoch allein dem Stadtrat. Der Stadtrat stellt die Mitgliedschaft des sachkundigen Einwohners durch Abstimmung fest.

Die Zahl der sachkundigen Einwohner darf gemäß § 49 Abs. 3 S. 4 KVG LSA die der stimmberechtigten Ausschussmitglieder nicht erreichen.

Gemäß Hauptsatzung können in den Sozialausschuss widerruflich bis zu 7 sachkundige Einwohner mit beratender Stimme berufen werden.

Sozial-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss (Sozialausschuss)

  1. Schwager, Kristina (CDU)
  2. Kilian, Jana (CDU)
  3. Gottwald, Deike (WFH/FDP/Wegener)
  4. Matthias, Tony (WFH/FDP/Wegener)
  5. -  (AfD/Freydank)
  6. -  (AfD/Freydank)
  7. Gresens, Sven (DIE LINKE)
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