Geflügelimpfung – Atypische Geflügelpest (Newcastle-Krankheit)

15.11.2019 Stadtgebiet

Entsprechend der Geflügelpest-Verordnung vom 30.12.1994 müssen weiterhin alle Hühner- und Truthühnerbestände und alle anderen mit Hühnern in unmittelbarem Kontakt gehaltenen Geflügelarten, außer Wassergeflügel, unter Impfschutz gehalten werden.

Die Impfung erfolgt wieder als Schluckimpfung über das Trinkwasser, die Ausgabe des Impfstoffes nach untenstehendem Terminplan. Der Impfstoff muß sofort nach Erhalt an die Tiere verabreicht werden, da er nach seiner Aktivierung nur eine begrenzte Wirkungsdauer hat (90 min.). Außerdem ist es wichtig, dass die Tiere ausreichend durstig sind, was durch Wasserentzug am Abend vor der Impfung und Auslaufsperre sowie Fütterung von Trockenfutter erleichtert werden kann.

Impfstoffausgabe am Freitag, dem 15.11.2019
Lebien Geschäft K. Neubauer 08.00 Uhr
Plossig Gemeindebüro/Feuerwehr 08.20 Uhr
Labrun Gemeindebüro/Feuerwehr 08.40 Uhr
Hohndorf Dorfplatz Gaststätte 09.00 Uhr
Axien Ehem. Verkaufsstelle 09.20 Uhr
Gehmen Dorfplatz 09.40 Uhr
Düßnitz Bushaltestelle/Nähe Kirche 10.00 Uhr
Mauken Ehem. Verkaufsstelle 10.20 Uhr
Kleindröben Gemeindebüro 10.40 Uhr
Klöden und Rettig Platz vor der Gaststätte Appelt 11.00 Uhr
Schützberg Bushaltestelle 11.20 Uhr
Rade Dorfplatz/Gemeinschaftshaus 11.40 Uhr
Battin Büro der Agrargenossenschaft 12.00 Uhr

Ausweichtermin für Nachzügler am Freitag, dem 22.11.2019 um 08.00 Uhr in der Tierarztpraxis Schuster Prettin.

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