Einwohnermeldeamt
Zuständigkeiten
- An- und Ummeldungen, sowie Abmeldungen ins Ausland
- Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, Kinderreisepässen und vorläufigen Dokumenten
- Beantragung von Führungszeugnissen
- Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen (bis zum 18. Lebensjahr)
- Beantragung Auskunfts- oder Übermittlungssperren
- Beglaubigungen von Dokumenten (außer Personenstandsurkunden)
- Auskunft über die Steueridentifikationsnummer
- Registrierung von Geburten, Eheschließungen und Ehescheidungen
- Anmelden des Nebenwohnsitzes
Hinweise
- Sprechzeiten können auch vereinbart werden zu den nicht öffentlichen Zeiten.
- Für Lohnsteuerangelegenheiten ist seit dem 01.01.2011 das Finanzamt zuständig.
- Kinderausweise werden durch den Kinderreisepass ersetzt.
- Eine Eintragung der Kinder ist in Reisepässen der Eltern nicht mehr möglich.
- Für Reisen ins Ausland braucht jede Person ein eigenes Dokument.
- Für einen Reisepass ist der Fingerabdruck ab 6 Jahren Pflicht.
- Abmeldungen gibt es nicht mehr.
Unterlagen für eine An- bzw. Ummeldung
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Mietvertrag, bzw. Bestätigung des Eigentümers über den Einzug oder Eigentumsnachweis
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Personalausweis und wenn vorhanden den Reisepass, bei Kindern den Kinderreisepass
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bei Kindern, wo die Eltern gemeinsames Sorgerecht haben, die Zustimmung des Partners, wenn nur eine sorgeberechtigte Person vor Ort ist