Beantragung eines Personalausweises
Unterlagen
- 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als 12 Monate)
- Geburts- oder Heiratsurkunde
Hinweise:
- Der Personalausweis ist zehn Jahre lang gültig, bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre.
- Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden.
- Jugendliche können mit Vollendung des 16. Lebensjahres ohne Einverständniserklärung der Eltern einen Personalausweis beantragen.
- Für die Antragstellung für Jugendliche unter 16 Jahre müssen beide sorgeberechtigter Elternteile zustimmen. Das Einverständnis kann erfolgen durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis oder durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht, eigenem Personalausweis und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten.
Kosten:
Antragstellende Person ab 24 Jahren
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37,00 Euro
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Antragstellende Person unter 24 Jahren
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22,80 Euro
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Vorläufiger Personalausweis
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10,00 Euro
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Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres
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gebührenfrei
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Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
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gebührenfrei
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Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
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gebührenfrei
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Entsperren der Online-Ausweisfunktion
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gebührenfrei
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Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)
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gebührenfrei
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Ändern der Anschrift bei Umzügen
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gebührenfrei
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Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
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gebührenfrei
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