Beantragung eines Personalausweises

Unterlagen

  • 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als 12 Monate)
  • Geburts- oder Heiratsurkunde

Hinweise:

  • Der Personalausweis ist zehn Jahre lang gültig, bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre.
  • Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden.
  • Jugendliche können mit Vollendung des 16. Lebensjahres ohne Einverständniserklärung der Eltern einen Personalausweis beantragen.
  • Für die Antragstellung für Jugendliche unter 16 Jahre müssen beide sorgeberechtigter Elternteile zustimmen. Das Einverständnis kann erfolgen durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis oder durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht, eigenem Personalausweis und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten.

Kosten:

Antragstellende Person ab 24 Jahren
37,00 Euro
Antragstellende Person unter 24 Jahren
22,80 Euro
Vorläufiger Personalausweis
10,00 Euro
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres
gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
gebührenfrei
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion
gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)
gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Umzügen
gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
gebührenfrei

 

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