Reisepass (ePass 3.0)

Ein Reisepass wird grundsätzlich für Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt. Voraussetzung für die Beantragung ist er Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Ab 24 Jahre ist der Reisepass zehn Jahre lang gültig, bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre. Der Reisepass muss persönlich beantragt werden.

Für die Antragstellung für Jugendliche unter 18 Jahre müssen beide sorgeberechtigten Elternteile zustimmen. Das Einverständnis kann erfolgen durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis oderdurch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht (siehe Formular unten), eigenem Personalausweis und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten.

Formular: Zustimmung zur Ausstellung eines Personalausweises/Reisepass für Kinder

Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriges amtliches Personaldokument (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein und die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. Die einzelnen Anforderungen enthält die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei.
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
  • bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung/ Zustimmung des bei der Antragstellung nicht anwesenden Sorgeberechtigten (siehe Formular unten)

Gebühren:

Reisepass:

Antragstellende Person ab 24 Jahren (32 Seiten) 70,00 EUR
Antragstellende Person ab 24 Jahren (48 Seiten) 92,00 EUR
Antragstellende Person unter 24 Jahren (32 Seiten) 37,50 EUR
Antragstellende Person unter 24 Jahren (48 Seiten) 59,50 EUR
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses 26,00 EUR
Reisepass im Expressverfahren zusätzlich 32,00 EUR
   

Bei Anträgen von Reisepässen, vorläufigen Reisepässen verdoppelt sich die Gebühr, wenn Amtshandlungen bei Nichtzuständigkeit vorgenommen werden. (Hauptwohnsitz befindet sich in einer anderen Gemeinde)

Bei Amtshandlungen außerhalb der Dienstzeit beträgt die zusätzliche Gebühr 30,00 EUR.

Zurück