Vorläufiger Reisepass
Erst wenn Ihnen der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor dem von Ihnen beabsichtigten erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden kann, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, so dass Sie nicht auf ihn warten müssen. Hierfür müssen zwingend Nachweise (z.B. Flugtickets, Urlaubsunterlagen). Der Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt 12 Monate. Der vorläufige Reisepass enthält keinen Datenchip.