Schutz für Hinweisgeber: Stadtverwaltung Jessen (Elster) richtet interne Meldestelle ein
Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden, (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) tritt am 02. Juli 2023 in Kraft.
Hinweisgebende Personen (Whistleblower) können wertvolle Beiträge dazu leisten, das Fehlverhalten natürlicher oder juristischer Personen aufzudecken und die negativen Folgen dieses Fehlverhaltens einzudämmen, beziehungsweise zu korrigieren. Um den Schutz von Whistleblowern auszubauen, wurde von der EU die Whistleblower-Richtlinie erlassen und diese wurde nun in nationales Recht umgesetzt.
Wir bieten allen Beschäftigten einen internen Meldekanal an. Mit diesem internen Meldekanal können Sie rechtssicher und nicht manipulierbar Hinweise zu beobachteten oder auf andere Weise zur Kenntnis gelangten Sachverhalten abgeben.
Die Person des Hinweisgebers wird über diese interne Meldestelle geschützt. Anonyme Hinweise werden nicht angenommen.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben weisen wir darauf hin, dass die interne Meldestelle für Hinweisgeber bevorzugt verwendet werden soll. Die interne Meldestelle wird die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person wahren, sofern die gemeldeten Informationen Verstöße betreffen, die dem Hinweisgeberschutzgesetz unterfallen. Ebenso wird die Vertraulichkeit der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und der sonstigen in der Meldung genannten Personen gewahrt.
Die Meldungen müssen sämtlich über den Signal Messenger eingereicht werden. Diesen Messenger-Dienst können Sie unter anderem über unseren QR-Code, App Store, Google Play oder auf der offiziellen Website von Signal entweder auf Ihren PC oder Ihr Smartphone herunterladen.
Unter der Handynummer +49 1520 7672546 oder über den QR-Code erreichen Sie unsere interne Meldestelle und können dort entweder schriftlich (als Textnachricht) oder mündlich (als Sprachnachricht) einen Hinweis hinterlassen.
Die einschlägigen Hinweise werden dann an die von uns beauftragten Anwälte weitergeleitet, die als Ombudsleute agieren. Auch diese Anwälte sichern die Vertraulichkeit Ihrer Identität und sorgen dafür, dass mit den Hinweisen rechtssicher umgegangen wird. Ein Mandatsverhältnis zwischen Ihnen und den Anwälten kommt dadurch nicht zustande.
Es liegt in unserem Interesse, sich rechtstreu zu verhalten. Bitte helfen Sie uns daher, Missstände in der Behörde aufzudecken und abzustellen.
Postanschrift:
Stadt Jessen (Elster)
Hinweisgeber
Schloßstr. 11
06917 Jessen (Elster)
Sollten Sie Ihre Meldung über die Meldestellen des Bundes abgeben wollen, erreichen Sie diese unter hier.